Als damals im Jahr 2012 der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten war, da war die Aufregung groß. Alle Medien berichteten über die Öffnung des Marktes rund um die Sportwetten. Die Regierung, vor allem die Länderchefs, drehten auch kräftig die Werbetrommel, für ihre neue Welt. Immerhin versprach man sich dadurch eine Eindämmung des Schwarzmarktes, der zuvor hierzulande, neben dem sehr dürftigen Angebot von Oddset damals, die einzige Möglichkeit war überhaupt Sportwetten platzieren zu können. Da aber vor allem Fußballwetten schon sehr beliebt waren und für viele zum Alltag gehörten sah der Gesetzgeber sich beinahe gezwungen den Markt zu öffnen. Denn eine Bekämpfung schien aussichtslos. Letzteres wird auch durch die nicht zeitgemäße Gesetzgebung, die zu größten Teilen aus Zeiten stammt in denen das Internet noch nicht existierte, bestärkt. Seit 2012 und davor liest man also immer wieder Meldungen, dass private Sportwetten erlaubt werden sollen. Was diese bedeuten, ob es sich lediglich um die Privatwirtschaftlichen Buchmacher oder auch das Wetten mit dem Nachbarn handelt, und welche Probleme dafür sorgen, dass dieses Thema auch in naher Zukunft wieder stärker in den Hintergrund rückt wird im Folgenden etwas genauer beleuchtet.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag – Was bedeutet das?
Um nicht zu sehr ins Detail zu gehen beschränkt sich das Folgende auf die Hauptpunkte des Glücksspiel Staatsvertrages. Diese besagten, dass 20 Lizenzen für Anbieter von Sportwetten ausgegeben werden. Diese müssten sich an die Auflagen des Jugendschutzes genauso halten, wie an die Auflagen zur Bekämpfung von Spielsucht. So müssen beispielsweise bei Lizenznehmern die Hinweise auf Hilfsangebote gut sichtbar hinterlegt sein. Einige Anbieter haben dem Bereich ganze Seiten gewidmet, um vom Gesetzgeber auf alle Fälle als besonders Vorbildlich eingestuft zu werden. Außerdem müssen natürlich Steuern gezahlt werden, für die Gewinne, die man erwirtschaftet. Schnell gab es Unstimmigkeiten, da schon damals die Lizenzen nicht annährend ausreichten alle Anbieter zu legalisieren. Rückblickend wird sich wohl auch die Politik fragen müssen, ob es realistisch war zu erwarten, dass diese sich einfach so vom Markt verabschieden. Aufgrund rechtlicher Lücken, in Bezug auf das Medium Internet war auch eine Bekämpfung nicht möglich. Ein kurioses Beispiel ist, dass Anwälte sich uneins sind ob dieses Glücksspiel denn überhaupt in Deutschland stattfindet, wenn die Server der Buchmacher, die ja der eigentliche Austragungsort des Spiels sind, sich nicht auf deutschem Boden befinden. Dem Spieler kann es demnach fast egal sein, bei welchem Buchmacher er wettet, mit einer Ausnahme. Die Ausnahme besteht darin, dass er im Streitfall, etwa wenn ein Gewinn nicht ausbezahlt wird, nur dann gerichtlich vorgehen kann, wenn der Buchmacher in Deutschland eine Wettlizenz hat. Bei allen anderen Anbietern gilt, dass die Wette theoretisch erst gar nicht abgeschlossen hätte werden dürfen. Allerdings ist die Zahl der schwarzen Schafe erfreulich gering. Und Buchmacher, die sich schon eine Weile am Markt halten werden dies nicht durch Negativmeldungen anderer Spieler geschafft haben.
Alles beim Alten?
Aus Sicht der Spieler blieb also auch weiter alles beim Alten. Denn eine Strafverfolgung kann so nicht stattfinden. Außerdem ist, beim derzeitigen Chaos wohl kaum jedem Einzelnen zuzumuten, dass er erkennt, wer nun eine Lizenz hat und wer nicht. Wenn der Gesetzgeber fähig wäre einzuschreiten, dann würden sich Maßnahmen wohl am ehesten gegen die Buchmacher richten. Da diese Verfolgung aber bei gegebener Gesetzeslage nicht stattfinden kann wird wohl eine andere Lösung gefunden werden müssen. Dabei kommen verschiedene Varianten infrage. Das Projekt „Staatsvertrag“ könnte als gescheitert angesehen werden und der alte Status wieder hergestellt. Allerdings ist solch ein Schritt schwer vorstellbar. Denn damit wäre ein Scheitern auch für jeden, der sich nicht mit der Thematik beschäftigt offensichtlich. Die Lizenzen könnten als andere Variante aufgestockt werden. Dabei müsste gut aufgepasst werden, dass nicht dasselbe Problem auf höherem Niveau, also mit mehr, aber noch immer nicht ausreichenden Lizenzen fortbesteht. Es könnte jedoch, und dies wird Fans von Sportwetten die liebste Möglichkeit sein, auf eine Beschränkung der Anbieter verzichtet werden. So dass jeder der sich hierzulande an die entsprechenden Regeln hält auch ein Gewerbe betreiben darf. Immerhin darf auch jeder, der die Sperrstunde einhält und nicht unverantwortlich ausschenkt oder vorbestraft ist eine Konzession für eine Gaststätte beantragen und wird sie wohl auch bekommen. Ein Hinkender Vergleich ist dies wohl kaum. Denn immerhin handelt es sich bei Alkohol auch um ein potentielles Suchtmittel. Auch Hessen, das Bundesland, welches für die Auswahl der bisherigen 20 Lizenznehmer verantwortlich zeichnete hat erst vergangenen Monat die letzte variante scheinbar befürwortet.
Die Zeit drängt
Angesichts des Zeitaufwands, den die Politik für solche Entscheidungen teilweise benötigt beginnt die Zeit langsam aber sicher zu drängen. Denn die bisherige, auf 20 Lizenzen beschränkte, Regelung im Glücksspielstaatsvertrag hat ein Ablaufdatum. Bereits im Jahr 2019 wird die jetzige Regelung automatisch auslaufen. Eine Verlängerung scheint auch nicht möglich, ohne neue Entscheidung. Denn die leer ausgegangenen Wettanbieter klagten mit Erfolg gegen die Lizenzvergabe im Glücksspielstaatsvertrag. Sie bekamen Recht und das angewendete Verfahren zur Vergabe wurde gerichtlich gestoppt. Vermutlich auch deshalb hält die Regierung sich scheinbar zurück dabei Wege zur Strafverfolgung der nicht zugelassenen Buchmacher zu suchen. So kommt es auch, dass ungefähr 40 Buchmacher, die nach Glücksspielstaatsvertrag eigentlich keinerlei Wetten anbieten dürften, fleißig Steuern zahlen ohne dies, streng genommen, zu müssen. Denn auf eigentlich illegale Einnahmen Steuern zu erheben würde den Staat nicht gerade vorbildlich erscheinen lassen. Dennoch verdient der Staat schon jetzt mit. Mit leichtem Schmunzeln lässt sich also eines festhalten: Zumindest das sagenhafte Schicksal eines Al Capone, der für keines seiner Verbrechen aber dann für Steuerhinterziehung verhaftet wurde, dürfte keinem der Buchmacher drohen.
Die Buchmacher, welche das Glück hatten zu Beginn eine Lizenz zu erlangen, als der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat sind übrigens die Folgenden:
- Cashpoint
- Admiral Sportwetten
- Deutsche Sportwetten GmbH – Tipp3
- Mybet
- Betfair
- Racebets
- Albers Wettbörsen
- ODDSET
- Oddsline
- Primebet
- Bwin
- Intermedia GmbH
- Wettbüro Goldesel
- RULEO Alpenland
- Digibet
- Bet at home
- Ladbrokes
- Bet90
- Bet3000
- Star
Wer Wert darauf legt, der kann sich an dieser Liste noch bis 2019 orientieren. Davor ist eine Änderung der Sachlage eher unwahrscheinlich. Zum Erreichen einer Lizenz mussten die Buchmacher damals eine Art Stresstest bestehen, wie gut die Auflagen aus dem Glücksspielstaatsvertrag eingehalten werden. Hierbei wurden die Angebote nach einem Punktsystem bewertet. Für den nicht suchtgefährdeten, verantwortungsvollen Spieler hat diese Bewertung allerdings teils kau, einen Einfluss auf die tatsächliche Eignung eines Buchmachers. Immerhin kann das Wettangebot das Beste überhaupt sein und lediglich Suchtprävention auf dessen Agenda weit hinten anstehen. Meldungen, welche die Buchmacher in einem Ranking zeigen, das auf diesen Punkten basiert sollte man sich als Spieler also nicht zu sehr zu Herzen nehmen. Da gibt es sinnvollere Rankings, wie etwa das Ranking der besten Quoten, welches für Spieler einen deutlichen Zugewinn bringt.
Was ist mit Sportwetten ganz privat, statt privatwirtschaftlich?
Was kaum ein Artikel je aufgegriffen hat war die Rechtslage der wirklich privaten Sportwetten. Immerhin wird gerne einmal unter Freunden ein kleiner Schein darauf verwettet, wer die nächste Begegnung im Fußball gewinnt. Gerade jetzt zum Start der Bundesliga ist hier wieder einiges an Geld im Umlauf. Dies liegt vermutlich daran, dass diese Rechtslage natürlich nicht vom Glücksspielstaatsvertrag erfasst ist und daher eher ein schmaler Grat zwischen Legal und Illegal beschritten wird.
Leitet man von diesen Grundsätzen, die eigentlich für jedes Glücksspiel unter Freunden gelten, etwas auf Sportwetten ab, dann müssen diese im Privaten abgeschlossen werden. Dabei kommen Wetten am Arbeitsplatz also schon nicht mehr Infrage. Auch wenn jeden Spieltag gewettet wird könnte eine Regelmäßigkeit hineininterpretiert werden. Allerdings, ganz realistisch betrachtet, ist eine Strafverfolgung beinahe ausgeschlossen.
Fazit und Ausblick – Was erwarte ich für die Zukunft
Ein wenig kann man schon sagen, die Politik hätte sich ins eigene Knie geschossen, mit ihrem Glücksspielstaatsvertrag. Auswirkungen hatte dieser praktisch keine, außer viel Aufmerksamkeit in den Medien, was einer kostenlosen Werbung für alle Anbieter von Sportwetten gleichkam. Dementsprechend ist zu erwarten, dass nachgebessert wird. Der Markt wird sich vermutlich komplett öffnen. Die Auswahl der Anbieter wird größer. Und wer in Deutschland operieren darf kann auch leichter belangt werden, wenn er sich nicht an hiesige Regeln hält. Im ursprünglichen Glücksspielstaatsvertrag wurden nur Buchmacher für Sportwetten bewusst bedacht, abgesehen von einer 2018 ausgelaufenen Sonderregelung in Schleswig Holstein. Was nicht zu erwarten ist, ist dass die schon lizenzierten Anbieter wieder zurück in die Illegalität oder die nicht verfolgbare Grauzone gelassen werden. Sicherheit gibt es allerdings gerade in diesen beiden Bereichen keine.