Derzeit ist in den Medien verstärkt die Rede davon, dass Jugendschutz bei Online Wetten unzureichend wäre. Der WDR hatte sogar erst vergangene Woche einen Beitrag, der vermittelt es würden ruchlose You Tuber speziell Werbung für illegales Skin Gambling machen und damit eine illegale Brücke von eSport zu Online Glücksspiel darstellen.
Abgesehen davon, dass letzteres ein besonders prominenter Einzelfall war, der von der englischen Glücksspielbehörde bereits sehr erfolgreich gestoppt wurde, möchte ich das Medienecho zum Anlass nehmen , die Ängste von Glücksspielgegnern und Eltern etwas abzumildern und Minderjährige darüber aufklären, ob Online Wetten für sie tatsächlich möglich sind.
Was sagen die Gesetze?
Die Gesetze, insbesondere auch der zweite Glücksspiel Staatsvertrag, der im kommenden Jahr gültig werden soll, schreiben natürlich vor, dass nur volljährige an Online Wetten teilnehmen dürfen. Soweit sollte dies eigentlich keine Überraschung sein. Einleitend möchte ich dennoch erneut darauf hinweisen, sodass ein korrekter Kenntnisstand der reinen Rechtslage eindeutig bei jedem Leser im Weiteren gegeben ist. Denn es mag sein, das, aus welchen Gründen auch immer, vereinzelt Minderjährige nicht wissen ob Online Wetten für sie erlaubt oder verboten sind.
Wie werden die Gesetze von den seriösen Anbietern berücksichtigt?
An diese Gesetze muss sich jeder seriöse Anbieter für Online Wetten halten. Dies gilt in Zukunft mit dem neuen Staatsvertrag noch deutlicher, hat aber im Grunde schon heute eindeutig Gültigkeit. Es muss demnach jeder Buchmacher sicherstellen, dass er keine Wettkunden annimmt, die nicht mindestens 18 Jahre alt sind. Dies geschieht in der ersten Stufe in der Regel bereits bei der Anmeldung. Neben einigen anderen notwendigen Daten hat man hier sein Geburtsdatum anzugeben. Erst dann kann man Online Wetten platzieren.
Als Minderjähriger mit falschen Geburtsdatum beim Online Buchmacher anmelden – Geht das?
Nun ist man als Jugendlicher ja nicht auf den Kopf gefallen. Man könnte auf die Idee kommen, sich unter Angabe eines falschen Geburtsdatums beim Buchmacher anzumelden. Übelnehmen möchte ich persönlich das keinem. Sicher fällt nahezu jedem Erwachsenen eine Situation ein, in der er als Minderjähriger die Grenzen, insbesondere Altersgrenzen, zu überschreiten versuchte. Tatsächlich funktioniert dies bei den meisten Anbietern sogar temporär. Dennoch möchte ich jedem unter 18 davon abraten auf diesem Wege Online Wetten abzuschließen. Nicht weil ich mich an dieser Stelle als mahnender Finger präsentieren möchte. Sondern schlicht deshalb, weil ihr jungen Schlawiner euer Geld mit Sicherheit nicht wiederseht. Auch dann nicht, wenn ihr beim Wetten an sich den richtigen Riecher beweisen solltet.
Keine Auszahlung an Minderjährige – Der Identitätscheck verhindert jeden Gewinn
Denn die Buchmacher gleichen in aller Regel vor der ersten Auszahlung die Daten einer Ausweiskopie, vielleicht künftig ja sogar per Videochat, mit den angegebenen Daten ab. Spätestens hier würde es auffallen, wenn Minderjährige Online Wetten spielen. Der Anbieter würde den Betrag einbehalten. Wer nun besonders gewitzt vorgehen will und sich mit 17 Jahren anmeldet, eine erste Auszahlung aber erst mit 18 beantragt, der wird seine angehäuften Gewinne dennoch nicht bekommen. Das angegebene Geburtsdatum der Anmeldung stimmt nämlich noch immer nicht mit der Realität überein. Und wenn ein Buchmacher dann zwangsläufig genauer hinschaut wird schnell deutlich, dass dies nicht nur ein Tippfehler war. Wer als Minderjähriger also versucht das System zu umgehen, der könnte sein Geld genauso verschenken.
Gibt es Ausnahmen bei denen Minderjährige ohne Überprüfung wetten können?
Sicherlich gibt es einige Ausnahmen von der Regel. Das Internet ist groß. Diese will ich hier deshalb bewusst nicht nennen, weil solche Anbieter mit seriösen Sportwetten, wie sie hier auch gutgeheißen und unterstützt werden, nichts zu tun haben. Wer als Minderjähriger Sportwetten abschließen will und solch einem Anbieter begegnet, der sollte sich schon zum Selbstschutz fragen ob das Risiko es wert ist. Denn hier handelt es sich in der Regel um betrügerische und illegale Angebote. Und selbst wenn diese einmal nicht in betrügerischer Form auf die Gelder der Nutzer aus sind, dann werden sie dennoch gestoppt, wie jüngst im Skin Gambling Fall. Und dann sind die Wettkonten recht wahrscheinlich auch nicht mehr zugänglich und das Geld ist ebenfalls weg.
Das Geld ist weg – Was kann man nun tun?
In den meisten Fällen läuft es demnach auf dasselbe Ergebnis hinaus, wenn Jugendliche versuchen Online Wetten abzuschließen. Das Geld ist verloren. Wer selbst versucht hat Online Wetten als Minderjähriger zu spielen, der hat hoffentlich nicht zu viel eingesetzt und kommt insofern mit einem blauen Auge davon, dass er seinen Einsatz als sprichwörtliches Lehrgeld betrachten darf. Es ist weg. Als kleinen Trost kann man in diesem Alter sicher ansehen, dass die Eltern vom Versuch das System zu umgehen wohl nichts mitbekommen.
Möglich ist aber auch das Szenario, dass man Online Wetten als Jugendlicher abgeschlossen hatte, und dabei nicht sehr erfolgreich war. In jugendlicher Unvernunft wollte man mit immer neuen Versuchen und neuen Einzahlungen doch noch gewinnen. Über Monate, bis es endlich gelang. Nun stellt man fest, dass der Buchmacher die Auszahlung des ersten Gewinns letztendlich verweigert. In diesem Szenario können über Monate hinweg schon leicht hunderte Euro aufgelaufen sein. Betroffenen Jugendlichen rate ich dringend über ihren Schatten zu springen und die Eltern um Hilfe zu bitten.
Eltern, deren Sprössling offenbar über die Stränge geschlagen hatte, rate ich den Kontakt mit dem Buchmacher zu suchen. Eine ruhige Klärung des Falles sollte darin enden können, dass die Einzahlungen erstattet werden. Denn die Buchmacher haben sicher kein Interesse daran sich mit Streitigkeiten um einen womöglich mangelhaften Jugendschutz konfrontiert zu sehen. Sollte dies einmal nicht gelingen rate ich zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Ist der Jugendschutz der Buchmacher tatsächlich mangelhaft?
Wirklich mangelhaft ist der Jugendschutz bei den Buchmachern meiner Ansicht nach nicht. Immerhin sollte eigentlich jedem zweifellos klar sein, dass er keine Gewinne ohne Identitätscheck zu erwarten hat. Meist wird bei der Anmeldung auch ausdrücklich darauf hingewiesen. Im Grunde ist der Jugendschutz mindestens so gut wie beim staatlichen Lotto. Auch dort könnte eine Angestellte im guten Glauben ohne Ausweiskontrolle einen Schein annehmen und der Fehler fällt erst beim Auszahlen eines größeren Zentralgewinns auf. Was den Schutz von Minderjährigen angeht sehe ich die Buchmacher im Internet als recht gründlich an. Immerhin gibt es auch durchaus denkwürdige Angebote an Online Pornographie. Diese ist mindestens genauso geschaffen Schäden anzurichten und es genügt ein einfacher Klick auf die Schaltfläche „Ich bin 18 Jahre alt“.
Sportwetten als Minderjähriger versuchen und ein ganzes Leben bereuen
Insgesamt gibt es noch einen weiteren Grund, weshalb ich von Sportwetten als Minderjähriger abrate. Wer dies versucht, der wird vom Buchmacher seiner Wahl später niemals mehr angenommen. Immerhin war man schon einmal unehrlich. Kein gutes Zeichen für ein faires Miteinander im Spiel. Entsprechende Personalien werden bei den meisten Buchmachern sicher für die Ewigkeit von erneuten Anmeldeversuchen ausgeschlossen.
Sinnvoller, auch wenn man bereits in einem Monat Volljährig wäre, ist es da sicherlich einfach noch etwas zu warten. Die Zeit lässt sich beispielsweise darauf verwenden in Sportwettenanbieter.com Tests zu stöbern und herauszufinden, weshalb einer der besten Buchmacher ist, wenn es dann endlich losgehen kann.
Fazit – Können Minderjährige online wetten?
Die Möglichkeit von Minderjährigen Online Wetten abzuschließen ist dementsprechend im Grunde nicht vorhanden. Wer eine Möglichkeit findet ist beinahe sicher einem Betrug aufgesessen und sollte tunlichst Abstand nehmen. Dementsprechend kann zu einem gewissen Maß auch besorgten Eltern Entwarnung gegeben werden. Das Risiko bei Sportwetten ist nicht höher als anderswo. Eher niedriger. Und Einzahlungen, die beim Versuch getätigt wurden, sollten sich in der Regel zurück fordern lassen, wenngleich dies mit etwas Aufwand verbunden ist. Bei kleineren Beträgen würde ich persönlich schon aus erzieherischen Gründen von einem Lehrgeld für den Sprössling ausgehen oder diese zurückholen, davon aber dem Kind nichts erzählen.
Einräumen kann man höchstens, dass es keine lückenlose Sicherheit davor gibt Lehrgeld zu zahlen. Das wäre schlicht nicht möglich. Weitaus wahrscheinlicher ist es allerdings, dass der Sprössling sich in einem Lokal unbemerkt Zugang zum Glücksspiel Automaten verschafft oder man ihn gewähren lässt.